Dienstag, 19. März 2024
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    StartPolitik & GesellschaftAnpassungen bei Klausuren und Abschlussprüfungen

    Anpassungen bei Klausuren und Abschlussprüfungen

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    Bis Ende Januar ist voraussichtlich fast ein halbes Schuljahr lang der reguläre Unterricht in den Hamburger Schulen ausgefallen. “Damit Hamburgs Schülerinnen und Schüler keine Nachteile bekommen, wird die Schulbehörde Prüfungen, Klausuren und Abschlussprüfungen anpassen”, erklärt Schulsenator Ties Rabe.

    Unter anderem wird Hamburg in diesem Jahr wie Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen auf die zusätzlichen Hauptschulprüfungen (Erster Allgemeinbildender Schulabschluss ESA) verzichten. Wie in den anderen Bundesländern bekommen Hamburgs Schülerinnen und Schüler trotzdem einen vollwertigen Hauptschulabschluss, der mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) konform ist. Dazu werden die Abschlussnoten in den einzelnen Fächer aus den Unterrichtsleistungen des letzten Schuljahres gebildet. Weitere Veränderungen betreffen die Klausuren in allen Klassenstufen.

    In ausführlichen und mehrstündigen Gesprächen mit den rund 35 Sprechern der Hamburger Schulleitungen haben Schulsenator Ties Rabe, Staatsrat Rainer Schulz sowie Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack in der letzten Woche die Lage an den Schulen beraten. Dabei haben sich die Schulleitungen der Stadtteilschulen dafür eingesetzt, die jetzt anstehenden rund 50.000 Hauptschulprüfungen nicht durchzuführen. Diese Prüfungen sind von der KMK nicht vorgeschrieben und werden in vielen Bundesländern ohnehin nicht durchgeführt.

    Schulsenator Ties Rabe: „Ich finde den Vorschlag vernünftig. Die Organisation der zusätzlichen Abschlussprüfungen kostet alle Beteiligten sehr viel Zeit. Jeder Schüler muss drei Abschlussklausuren und drei mündliche Prüfungen absolvieren, bei knapp 9.000 Schülerinnen und Schülern sind das über 50.000 Prüfungen. Diese Zeit wollen wir besser nutzen, um mehr Unterricht zu erteilen, mehr zu lernen und Versäumtes nachzuholen. Deshalb entfallen die zusätzlichen Hauptschulabschlussprüfungen in diesem Jahr.“

    Wie in den anderen Bundesländern bekommen Hamburgs Schüler trotzdem ein vollwertiges Abschlusszeugnis, bei dem die Abschlussnoten in den einzelnen Fächern aus den Klausurergebnissen und Unterrichtsergebnissen des letzten Schuljahres ermittelt werden. Nach KMK-Vereinbarung wird der Hauptschulabschluss erteilt, wenn in allen Fächern ausreichende Leistungen vorliegen oder schlechtere Leistungen ausgeglichen werden.

    Eine weitere „Hamburgensie“ wird in diesem Jahr ebenfalls entfallen: die landesweiten Klausuren in den Hauptfächern am Ende von Klasse 10 an den Gymnasien (schriftliche Überprüfung Klasse 10 „sÜ10“). Dabei handelt es sich um landesweit gleiche Klassenarbeiten, die in den anderen Bundesländern ebenfalls nicht üblich sind und von der KMK ebenfalls nicht gefordert werden. Die sÜ10 sollten landesweit am 2., 4. und 8. Februar stattfinden. Anstelle der sÜ10 sollen die Schülerinnen und Schüler nun eine normale Klassenarbeit schreiben, die von ihren Lehrkräften passgenau auf den tatsächlich erteilten Unterricht abgestimmt ist.

    Während der Schulschließungen im Januar sollen überdies in den Klassenstufen 1 bis 10 in der Schule keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Diese Klassenarbeiten können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeschrieben werden, oder durch eine besondere Leistung (Präsentation, Hausaufgabe) ersetzt werden oder ersatzlos entfallen. Die Zeugnisnote wird dann aus den anderen Unterrichtsergebnissen des Schuljahres gebildet.

    Abweichend davon finden die Oberstufenklausuren bis auf Weiteres auch in der Zeit des Lockdowns in der Schule statt. Diese Klausuren haben eine große Bedeutung für das spätere Abitur und können deshalb nicht ohne Weiteres ausfallen. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren diese Klausuren unter besonderen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung der Abstandsregeln in der Schule.

    Die Schulbehörde kündigte an, dass in den Märzferien zusätzliche Lernangebote („Hamburger Lernferien“) in den Schulen organisiert werden sollen, damit die Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis das Versäumte nachholen können. Die Lernangebote werden in Kleingruppen mit rund sechs bis acht Schülerinnen und Schülern organisiert, umfassen täglich drei bis vier Unterrichtsstunden und sind für die Schüler kostenlos. Die Schulbehörde übernimmt die zusätzlichen Kosten, beispielsweise für das Lehrpersonal. Bereits in den Sommer- und Herbstferien haben Schulbehörde und Schulen entsprechende Lernangebote auf freiwilliger Basis organisiert.

    In diesem Zusammenhang erinnert die Schulbehörde noch einmal daran, dass die Verpflichtung für ein Betriebspraktikum in diesem Schuljahr aufgehoben ist. Schüler, die einen Praktikumsplatz in einem Betrieb gefunden haben, können dieses Praktikum unter den geltenden Hygienebestimmungen selbstverständlich absolvieren. Wer keinen Praktikumsplatz gefunden hat, soll jedoch keine Nachteile bekommen und geht stattdessen weiter zur Schule. Das Praktikum soll dann durch berufskundlichen Unterricht in der Schule und eigene Unterrichtsleistungen, beispielsweise durch eine größere Hausaufgabe oder ein Referat, ersetzt werden.

    Schulsenator Ties Rabe: „Aufgrund von Corona wird bis Ende Januar fast ein halbes Schuljahr kein Unterricht in der Schule erteilt. Den Schülerinnen und Schülern dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Wir werden deshalb auch Anpassungen beim Mittleren Schulabschluss und beim Abitur vornehmen. Dazu werden wir uns in den nächsten Wochen sorgfältig mit der Kultusministerkonferenz beraten.“

    Foto: © Kai Wehl

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