Die Sommerferien in Hamburg sind zu Ende – und der Hamburger Tierschutzverein (HTV) zieht eine bittere Bilanz für die vergangenen Wochen. Zwischen dem Ferienbeginn am 25. Juni und Ferienende am 05. August 2020 mussten insgesamt 156 mutmaßlich ausgesetzte Tiere im Tierheim Süderstraße aufgenommen werden. Hinzu kommen 98 abgegebene Tiere.
„Es ist immer wieder erschütternd, wie skrupellos Halter*innen mit den ihnen anvertrauten Tieren umgehen. Dass Ferien oder Urlaub einen höheren Stellenwert haben als die Versorgung des eigenen Schutzbefohlenen, ist mir unbegreiflich“, betont die 1. HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt. Sie appelliert: „Wenigstens den Gang in das nächstgelegene Tierheim sollte ein Mensch unternehmen, der sein Tier nicht mehr versorgen kann oder möchte, um Schlimmeres zu verhindern und damit seiner Verantwortung gerecht zu werden.“ Schon vor Beginn der Sommerferien berichtete der HTV über besonders erschütternde Tieraussetzungen.
Seit dem 25. Juni 2020 wurden 5 Hunde, 64 Katzen, 11 Kaninchen, 1 Frettchen, 26 Ziervögel (darunter 2 Amazonen und 1 Lori), 2 Hühner, 1 Pfau, 1 Hausgans, 27 Tauben (darunter 1 Diamanttäubchen), 15 Schildkröten, 2 Axolotl und 1 Spinne gefunden, im Tierheim aufgenommen und von ihren Familien nicht wieder abgeholt. Die vergleichsweise geringere Zahl der ausgesetzten Hunde ist auf die in Hamburg herrschende Chip-Pflicht zurückzuführen.
Neben den ausgesetzten Tieren wurden während der Hamburger Sommerferien zusätzlich 98 Tiere von ihren Halter*innen im Tierheim Süderstraße abgegeben. Es waren 10 Hunde, 47 Katzen, 25 Kleinsäuger (darunter 15 Kaninchen und 3 Degus), 7 Schildkröten, 6 Ziervögel (darunter 1 Graupapagei) und 3 Hühner. Trotz der großen Anzahl der in den vergangenen Wochen aufgenommenen Tiere können alle Schützlinge von den Tierpfleger*innen liebevoll betreut und bestmöglich versorgt werden.
In allen oben genannten Fällen von ausgesetzten Tieren bittet der HTV die Hamburger*innen um Hinweise, die zur Ermittlung des Halters oder der Halterin führen können. Zudem appelliert der HTV eindringlich an alle Menschen, die ihr Tier nicht mehr halten können, dieses Familienmitglied im Tierheim abzugeben. Eine persönliche Abgabe ist nicht nur eine Frage des Anstands und Respekts, sondern erleichtert auch die Vermittlung, indem unsere Tierpfleger*innen möglichst viel über Verhalten und Neigungen des Tieres erfahren können. Außerdem muss bei einem abgegebenen Tier keine Fundfrist abgewartet werden und die Mitarbeiter*innen des HTV können sofort mit der Suche nach einem fürsorglichen Zuhause beginnen. Infos zum Hamburger Tierschutzverein gibrt es HIER.
Das Aussetzen eines Tieres ist strafbar!
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Aufmacherfoto: Am 13. August wurde diese etwa einjährige Katze, im Tierheim Süderstraße heißt sie Ella, in einem Transportkorb ausgesetzt. Bei der Aufnahme hatte Ella ein stark ausgebildetes, laktierendes Gesäuge. Das weist darauf hin, dass sie Nachwuchs hatte. Ob die Katzenkinder zu früh von ihrer Mutter getrennt wurden – ohne Ersatzmilch ein Todesurteil – oder verstorben sind, bleibt unklar.
Alle Fotos: Hamburger Tierschutzverein