Dank der Senatsentscheidung Ende Mai dürfen Freibäder bei uns in Hamburg seit dem 2. Juni wieder Schwimmfans empfangen. Während Hallenbäder mit zusammenhängendem Außenbereich und Naturbäder ihre Türen noch geschlossen halten müssen, dürfen ab dem 15. Juni Kombi-Bäder ebenfalls wieder öffnen!
Nach der Entscheidung des Senats vom 26. Mai durfte Anfang des Monats entsprechend der Verordnung auch der Schwimmbetrieb in den Sommerfreibädern wieder starten. Die Auflagen sind streng, u.a. Umkleiden und Duschen sind für die Gäste nicht verfügbar. Um Warteschlangen zu vermeiden und den Kontakt zu minimieren, können Eintrittskarten ausschließlich online erworben werden. So wird die maximale Gästezahl direkt kontrolliert und ggf. Infektionsketten sofort nachverfolgt.
Eine andere Art von Bad ist das Kombi-Bad. Ein Kombi-Bad ist eine Kombination aus Hallen- und Freibad in einer baulichen und betrieblichen Einheit, die auch auch getrennt nutzbar sind. Ab kommenden Montag dürfen diese auch in Hamburg geöffnet werden, womit sich das Angebot an nutzbaren Badeanstalten erweitert.
Hallenbäder mit Ganzjahresfreibädern zählen allerdings nicht zu den Kombi-Bädern. Da die Außenbereiche nicht unabhängig vom Hallenbad betrieben werden können, ist eine Öffnung derzeit nicht möglich. Diese Bad-Art hat geteilte sanitäre Anlagen, gemeinsame Umkleiden und der Zugang zum äußeren Bereich ist ggf. nur durch das Gebäude möglich. Ein Beispiel hierfür ist das Bäderland Volksdorf, das vorerst ebenfalls geschlossen bleiben muss. Wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, hängt von weiteren Senatsentscheidungen bezüglich neuen Corona-Lockerungen ab. Wann genau dies sein wird, ist noch nicht klar, verrät uns Bäderland-Pressesprecher Michael Dietel.