Samstag, 19. April 2025
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    Corona: Krebspatienten derzeit in Sorge

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    Ambulante Strahlentherapie kann eine Alternative zu Krankenhaus-Operationen bieten

    Allgemeine Verhaltensmaßnahmen die zurzeit aufgrund der behördlichen Anweisungen propagiert werden, sowie Berichterstattungen über infiziertes Ärzte- und Pflegepersonal wie sogar komplette Krankenhaus-Stationen, führen zu weniger Arztbesuchen, aufgrund der Angst sich mit dem COVID- 19-Virus anzustecken. 

    „Sollte zum Beispiel die Krebsvorsorge-Untersuchung ausfallen, kann eine Krebserkrankung gar nicht erst entdeckt werden. Dies betrifft dann insbesondere den Darm-, Lungen-, Brust- und Prostatakrebs. Viele PatientInnen, bei denen bereits eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, sind zudem stark verunsichert“, teilte jetzt das STRAHLENZENTRUM HAMBURG MVZ mit. 

    Aber welcher Tumor muss nicht dringend therapiert werden? Wer kein absoluter Notfall ist muss warten. Aktuell sind viele KrebspatientInnen beunruhigt, dass Covid-19 vorgeht. 

    “Wir sind gerüstet für den großen Ansturm!”, diesen Satz hört man in diesem Moment so gut wie aus allen Krankenhäusern Deutschlands. Mit dem „Ansturm“ sind die vielen erwarteten COVID-19- PatientInnen gemeint. 

    Überall müssen Krankenhäuser Intensivplätze aufstocken und Betten freimachen. Schon Mitte März des Jahres forderte Gesundheitsminister Jens Spahn die Klinikleiter auf, alle planbaren Eingriffe und Operationen zu verschieben, um sich auf die Behandlung vieler Menschen mit dem COVID-19-Virus vorzubereiten. Welche Operationen genau verschoben werden, ist den Krankenhäusern überlassen. 

    Viele Ärzte stellt das vor ein Dilemma, vor allem, solange der Ansturm von COVID-19-PatientInnen ausbleibt: Sie müssen PatientInnen vertrösten, die jetzt in diesem Moment ihre medizinische Hilfe bräuchten, um für potenzielle COVID-19-Patienten in den nächsten Wochen bereit zu sein. 

    So werden aktuell in manchen Hamburger Kliniken beispielsweise keine Patienten mit einem jüngst diagnostizierten Prostatakrebs operiert. 

    Wenn für mehrere Monate rund 50 Prozent aller Intensivbetten in den Kliniken in ganz Deutschland freigehalten oder von Menschen mit einer COVID-19-Infektion besetzt sein werden, was bedeutet das für diejenigen, die ebenfalls auf eine intensive und zeitnahe Behandlung beispielsweise aufgrund einer schwerwiegenden Krebs-Erkrankung angewiesen sind? 

    Krebs gehört zu den Haupttodesursachen weltweit – ebenso wie in Deutschland. 

    In Deutschland erkranken jährlich etwa 500.000 Menschen. Monatlich trifft es somit durchschnittlich etwa 40.000 Menschen, was bedeutet, dass aktuell bei einer sehr großen Anzahl von Betroffenen der Krebs erst später entdeckt werden kann, was wiederum zu einem Fortschreiten der Erkrankung führt, verbunden mit einer Verschlechterung der Chance auf Heilung. 

    Die nationalen und internationalen Fachgesellschaften, die sich mit der Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen beschäftigen, versuchen unter Druck „Empfehlungen“ für ihre KollegInnen zu entwickeln. Demnach können die PatientInnen warten, denen keine akute Gefahr droht, medizinische „echte“ Notfälle, wie Herzinfarkt oder Autounfall. 

    „Betroffene sollten ihre Therapie allerdings nicht grundsätzlich verschieben, denn der Nutzen der Behandlung überwiegt bei den meisten KrebspatientInnen dem Risiko einer möglichen COVID-19- Infektion.“ rät die Deutsche Krebsgesellschaft ratsuchenden PatientInnen und bezieht sich auf das individuelle Patienten-Arzt-Gespräch, falls deren Facharzt in diesem Moment überhaupt noch „ansprechbar“ ist. 

    Eine große Anzahl an Tumoroperationen würde aber aufgeschoben werden. Das seien dann zum Beispiel Fälle von Brustkrebs und Prostatatakrebs, wo der Tumor noch klein ist und die PatientInnen eine vermeintlich gute Prognose haben. 

    Letztendlich gibt es bei aggressiven Krebsarten, mit einer kurzen Verdopplungszeit von Tumorzellen, naturgemäß keine kontrollierten Untersuchungen, die eine direkte Therapie mit einer deutlich verzögerten Behandlung vergleichen. 

    Es muss somit klar darauf hingewiesen werden, dass die Angst vor einer Gefahr – wie einer Infektion mit dem COVID-19-Virus – nicht die Bekämpfung einer existierenden Erkrankung – wie Krebs – beeinträchtigen darf, so die deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie. 

    Das deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) teilt mit, dass es derzeit lediglich Informationen aus Fallberichten gibt, wie KrebspatientInnen auf einen Kontakt mit dem Virus reagieren. Die Rolle des Immunsystems bei den unterschiedlichen Krebserkrankungen und einer COVID-19-Infektion ist unklar. Letztendlich haben die meisten PatientInnen eine ausreichend intakte Immunabwehr, sonst wären sie bereits an anderen Erregern permanent erkrankt, es sei denn es ist eine immunmodulierende bzw. Immunsystem-schwächende Therapie (z.B. Hochdosis-Chemotherapie) zur Bekämpfung der Krebserkrankung notwendig. 

    Nach der Diagnose „Krebs“ haben PatientInnen also zunächst kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Ansteckung mit COVID-19, sodass eine Therapie, möglichst ambulant – mit geringerem Ansteckungsrisiko u.a. durch Einhaltung der allgemein empfohlenen COVID-19-Schutz-Maßnahmen – durchgeführt werden sollte. 

    Eine ambulante Strahlentherapie kann in einer so komplexen medizinischen Versorgungssituation viele Betroffene durch diese schwierige Zeit erfolgreich begleiten. 

    Zudem bildet eine ambulante Strahlentherapie bei einigen Krebsarten eine gleichwertige Therapiealternative zur operativen, stationären Behandlung, je nach Krebsart und Ausdehnung auch in Kombination mit einer ambulanten Chemotherapie, oftmals mit dem Erhalt der Lebensqualität. 

    Die sogenannten „Organ-erhaltenen“ Krebstherapien sind mittlerweile Bestandteil der entsprechenden Therapie-Empfehlungen (Leitlinien). 

    Bei manchem Lungenkrebs im frühen Stadium kann alleinig die Radiochirurgie, also Hoch-Präzisions- Bestrahlung, beispielsweise mit dem CyberKnife, an einem einzigen Therapietag, gleiche Heilungsraten liefern, wie eine Operation, – mit allen Vorteilen einer rein ambulanten Behandlung. 

    Dasselbe gilt für das Prostatakarzinom, welches exzellent durch eine bis fünf Strahlentherapie- Anwendungen behandelt werden kann, ohne Narkose und stationären Aufenthalt. Bei dieser modernen Behandlung zeigen sich zudem weniger Nebenwirkungen mit verbesserter Lebensqualität als bei der radikalen Operation. 

    Des Weiteren können die Abstände von vorgeschalteter Strahlentherapie in Kombination mit Chemotherapie zur Operation beim bösartigen Enddarmkrebs (Rektumkarzinom) verlängert werden. Zeigt sich ein sehr gutes Ansprechen, das heißt kein sichtbarer Tumor mehr nach abgeschlossener Therapie, kann individuell mit dem zur Zeit COVID-19-Risiko-Patient (höheres Alter, Lungenfunktionsstörungen) besprochen werden sogar gänzlich auf eine Operation zu verzichten und zunächst eine engmaschige Nachsorge zu verfolgen. 

    Oberstes Gebot sollte in dieser Zeit auf jeden Fall bleiben, eine Krebstherapie aufgrund der potentiellen Gefahr von einer COVID-19-Infektion nicht zu verschieben und auf moderne wie bewährte ambulante Therapiestrategien umzuschwenken, um u.a. die notwendigen Betten in den Krankenhäusern frei zu (be)halten. 

    Wolfgang E. Buss
    Wolfgang E. Busshttp://wolfgang-buss.com
    Verleger/Publizist/Herausgeber
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